Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung beschlossen. Der Gesetzentwurf ist hier erreichbar Gesetzentwurf (PDF)
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 3. März 2004 die akustische Wohnraumüberwachung im Grundsatz für verfassungsgemäß erklärt, zugleich aber gefordert, dass im Gesetz Regelungen getroffen werden müssen, um den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung vor Abhörmaßnahmen zu schützen. Dieser Vorgabe trägt die Bundesregierung Rechnung mit einer Gesetzesnovelle, die die Anordnungs- und Durchführungsvoraussetzungen für die akustische Wohnraumüberwachung deutlich erhöht und eine Vielzahl rechtsstaatlicher Sicherungsinstrumente vorsieht.