Recht Dieses Weblog von Michael Bunzel widmet sich folgenden (juristischen) Themenbereichen: Informationstechnik und Informationssicherheit Darüber hinaus finden sie hier auch Informationen zu folgenden Themenbereichen der IT-Sicherheit:
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2 filed @ Thursday, March 13, 2008 by R. Hefendehl     4

Inzestverbot: BVerfG nimmt sich Auszeit und erklärt sich für das Strafrecht nicht für zuständig

Klar, mittlerweile muss man ja an nahezu jedem Gesetz schrauben und drehen (online-Durchsuchung; Verkehrsüberwachung; bald Vorratsdatenspeicherung). Das Inzestverbot ist zudem eh nicht so wichtig („nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“). Da kann man schon einmal weitgehend gefahrlos kräftig durcheinanderkommen bzw. die Lust verlieren. Und wenn Hassemer weitgehend stimmig etwas anderes vertritt: Soll er doch, ist eh bald Rentner.

Also ruckzuck die Entscheidung gezimmert: Ein paar Textbausteine zur Geschichte kommen nicht schlecht und sind dankenswerterweise mit Copy und Paste einzufügen. Was dann? Schnell noch das Dogma vom Denken in Rechtsgüter diffamiert, weil über den Rechtsgutsbegriff keine Einigkeit bestehe. Mit Sicherheit muss Hassemer in den Sitzungen berichtet haben, dass man eben aus einem derartigen Komplexbegriff nicht „more geometrico“ alles ableiten könne und dass er in erster Linie eine negative Funktion habe. Wie gesagt: egal oder eben die Ansicht eines Strafrecht-Spinners. Überdies: Schreibt das BVerfG nicht selbst davon, dass das Strafrecht „ultima ratio“ des Rechtsgüterschutzes sei (Rn. 35)? Wenn es sich dann aber weigert, die Erkenntnisse zum Begriff des Rechtsguts zur Kenntnis zu nehmen (vom Senat nur „mit spitzen Fingern angefasst“; Hassemer Rn. 80), verkommt dieser elementare (und zutreffende) Satz zu einer beliebigen Leerformel. Plötzlich ist das Strafrecht zu einer (nicht mal der letzten) Ratio des Schutzes von Moral (so im Ergebnis auch Hassemer Rn. 101) mutiert.

Und so geht es in der Entscheidung lustlos drunter und drüber: Die empirischen Studien zu familien- und sozialschädlichen Wirkungen des Geschwisterinzests seien zwar nicht als repräsentativ bewertet worden. Aber das sei egal, sie deuteten schon in die richtige Richtung (Rn. 44). Klar, diese sozialwissenschaftlichen Spitzfindigkeiten nerven eh.

Im engsten Familienverband außerhalb des Verhältnisses zwischen den Eltern sexuelle Beziehungen zu verhindern, habe „seinen guten Sinn“ (Rn. 46). Hätte diese Begründung nicht eigentlich als solche schon gereicht? Sie ist von geradezu brillanter Klarheit.

In Rn. 50 dann das Meisterstück, das auch Hassemer gefällt (Rn. 101): „Vielmehr rechtfertigt sich die angegriffene Strafnorm in der Zusammenfassung nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzestes, wie sie auch im internationalen Vergleich festzustellen ist. Als Instrument zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der Familie erfüllt die Strafnorm – auch durch ihre Ausstrahlungswirkungen über den tatbestandlich eng umgrenzten strafbewehrten Bereich hinaus – eine appellative, normstabilisierende und damit generalpräventive Funktion, die die Wertsetzungen des Gesetzgebers verdeutlicht und damit zu ihrem Erhalt beiträgt.“

Das hieß in meiner wissenschaftlichen Ausbildung „Pizza mit alles“. Dass in der gesamten Entscheidung – leider auch von Hassemer – permanent Aufgabe des Strafrechts (Rechtsgüterschutz) und Zwecke des Strafrechts (Prävention in ihren verschiedenen Spielarten) vermengt werden, stört einen schon fast nicht mehr. Testfrage: Ist der „Schutz der Familie“ jetzt Aufgabe des Strafrechts oder Strafzweck? Die Antwort lautet: weder – noch.

Also: Es gibt keinen verfassungsrechtlich legitimen Zweck der in Frage stehenden Strafnorm (Hassemer Rn. 102). Und selbst wenn es ihn gäbe, würden alle drei Komponenten des Verhältnismäßigkeitsprinzips ein hartes Urteil fällen: nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne.

Schade Bundesverfassungsgericht, dabei lief es doch in den letzten Wochen ganz gut. Aber das Strafrecht war ja noch nie das Steckenpferd von Karlsruhe, das konnte eigentlich immer machen, was es wollte.

So wie auch dieses Mal eben. Und es bleibt die schlichte Erkenntnis, die das Bundesverfassungsgericht selbst in gleicher Schlichtheit formuliert: „Man wolle keinen Bruch mit der Tradition des Inzestverbots herbeiführen (Rn. 50).“ Also: Weiterschlafen, bald ist ja endlich auch kein Strafrechtswissenschaftler mehr vertreten, wenn das mit Dreier geklärt ist.

   
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2 filed @ Wednesday, February 27, 2008 by mascha 4

BVerfGE zur Verfassungsgemäßheit des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Leitsätze, Tenor und Entscheidungsgründe im Volltext: BVerfG

Das Urteil als PDF: 1BvR370-07.pdf (PDF, 55 Seiten, 312 kb)

   
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2 filed @ Thursday, February 21, 2008 by mascha 4

Kleine Ausfüllanleitung für vom Zensus Betroffene

Wenn es einen Preis für möglichst kreative Anleitungen zur Entsprechung von Mitwirkungspflichten im Rahmen des Zensus gäbe, hätte diese kleine Anleitung sicher gute Chancen ... 

   
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2 filed @ Monday, February 11, 2008 by mascha 4

Mensch Schlüter, Sie alte Nase …

Der Qualm um das Nichtraucherschutzgesetz ist schon (fast) verzogen und doch sind die ewig Gestrigen immer noch nicht ausgestorben: Nun hat es doch tatsächlich den Musikwissenschaftler Wolfgang Schlüter erwischt. Offenkundig aus einer länger andauernden Winterlethargie erwacht, mimt er in einem Traktat für die Freiheit in der Online-Ausgabe der Welt vom 9. Februar 2008 doch tatsächlich den Wahrer bürgerlicher Grundfreiheiten. Mit einem Wortschwall epischen Ausmaßes ergießt Schlüter über seine Leser ein Sammelsurium von wahrhaft bedeutungsschwangeren Worten, die für ihn offenkundig auch nur solche zu sein scheinen - ohne tieferen Sinn, allein der Beliebigkeit seiner Existenz im Wesen verpflichtet. Da finden sich “Demokratie” und “bürgerliche Grundfreiheiten” ebenso, wie “Kulturverlust” oder der Blick auf Rousseau und Platon als die Antagonisten des selbstbestimmten individuellen Lebensstils. Auch darf eine Reminiszenz auf ein paar “undeutsche” Begrifflichkeiten aus der Nazizeit nicht fehlen, denn zum einen verfangen diese immer in einem Land, in dem der Begriff des Nationalismus auf ewig verbrämt ist und zum anderen ist History-Bashing immer en vogue wenn man “ganz offenkundig” etwas als gesellschaftlichen Konsens festgestellt wissen will.

Freilich mischt Schlüter als selbsterkannter geistig lndividuierter dieses Potpourri nicht etwa deshalb an weil er sich Sorgen über den Zustand unserer Gesellschaft macht; weil es ihm stinkt, dass in unserer hochmodernen deutschen Wohlstandsgesellschaft Menschen hungern, der Analphabetismus immer mehr zunimmt oder Kinder wegen elterlicher Existenzängste mißhandelt und getötet werden. Auch nutzt Schlüter sein Podium nicht etwa, um der staatlichen Ausspitzelung der Bürger, dem schleichenden Verlust prozessualer Grundfreiheiten oder sonstiger wahnwitziger Sicherheitsfantasien der Politikerkaste mit deutlicher Stimme entgegen zu treten. Nein! Schlüter geht es um wesentlich wichtigere Dinge, die in ihm das Gefühl des ohnmächtigen Zorns erwecken: Schlüter geht es um sein gepflegtes Pfeifchen, welches ihm abzusprechen die staatliche Hoheitsgewalt im Schlepptau mit den unsäglichen Wissenschaftsgläubigen in letzter Konsequenz nunmehr angetreten ist.

Mensch Schlüter - lassen Sie doch zukünftig Essays von Leuten schreiben, die nicht so platt daherkommen. Was kann denn bitte die Menschheit dafür, dass Sie in Ihrer eingeschränkten Welt die Empire hinsichtlich der Sterblichkeitsrate von (Nicht-)Rauchern nur aus der personellen Kontinuität von Höfers Frühschoppen oder Ihrem privaten Bekanntenkreis schlussfolgern können?  Schreiben Sie mal wieder was Prosaisches. Das können Sie. Und das wollen Ihre Leser auch lesen. Nichts weiter. Versprochen!

   
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2 filed @ Wednesday, February 06, 2008 by mascha 4

TrueCrypt 5.0 erschienen

Die Entwickler von truecrypt.org haben am heutigen Tage die Version 5.0 von TrueCrypt freigegeben. Neben der lange erwarteten Mac-Version und der PreBoot-Verschlüsselung von Laufwerken bietet die Software viele Detailverbesserungen. Da der truecrypt.org-Server seit Stunden nicht erreichbar ist und ein offizieller sourceforge-Mirror erstaunlicher Weise nicht existiert, hier ein kleiner privater und nunmehr auch vollständiger Mirror (einschließlich sig-Files):

Mirror: http://www.smartnuts.com/truecrypt

Viel Spaß damit!

   
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2 filed @ Saturday, February 02, 2008 by R. Hefendehl     4

Freiburg kämpft gegen sein Bermuda-Dreieck, blamiert sich und wird doch zum Vorbild

Wenn es um Innenstädte geht, ist mal wieder Kampf angesagt: in erster Linie gegen eine wirtschaftliche Verödung am Abend. Freiburg hat es geschafft: Burger King, McD und ein paar Clubs bringen ein wenig Leben in die Fußgängerzone. Leider hat dieser wirtschaftlich attraktive Faktor den Preis, dass zur allgemeinen Verwunderung plötzlich Menschen da sind, junge Menschen sogar. Sie stehen herum, sie reden miteinander und manchmal kommt es auch zum Streit. So wie in den Villen am Rande der Stadt halt bei den gesetzteren Jahrgängen, aber die sind ja glücklicherweise im Dunkelfeld und überdies trinken diese ihren Rotwein einfach so.

Zurück zum jugendlichen Gesindel: Ihnen gilt es Manieren beizubringen, sie sollen in die Clubs gehen, davor oder danach in den Kneipen was essen und trinken und dann schnurstracks und ohne Mucks nach Haus. Eine Polizeiverordnung muss her, die ein Trinkverbot in der Öffentlichkeit im Bermudadreieck statuiert. Diese Polizeiverordnung ist dreierlei: rechtlich äußerst fragwürdig, nach kriminologischen Erkenntnissen nicht angezeigt und atmosphärisch verheerend.

Zur rechtlichen Legitimation muss die öffentliche Ordnung herhalten, die überraschenderweise nur von einem kleinen Teil der öffentlich-rechtlichen Literatur als verfassungswidrig gebrandmarkt wird. Ferner wird auf § 118 OWiG verwiesen, eine Norm, in der von einer grob ungehörigen Handlung mit einer Eignung die Rede ist, die Allgemeinheit zu belästigen bzw. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Das OWiG hat hier offensichtlich jede verfassungsrechtlichen Skrupel in die Ecke gestellt, um ein Instrumentarium für opportunes Verhalten in die Hände zu bekommen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann auf allen drei Stufen Erfolg vermelden: nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne.

Die kriminologische Scheinbasis muss die Polizei selbst liefern, die mit einem wüsten Zahlenwerk und einer Reduktion der Komplexität (Alkohol führt zur Delinquenz) jedem verantwortungsvollen Wissenschaftler alternativ wahlweise Schweißperlen auf die Stirn ruft oder ihn zu einem resignativen Schulterzucken veranlasst. Evaluiert werden soll das Ganze praktischerweise wiederum von der Polizei. Wir kennen derartige inzestuösen Verfahrensweisen von den Sicherheitsgesetzen.

Für die Nostalgiker unter uns: Es gab mal eine Zeit, in der man sich bei Eingriffen des Staates zumindest von der Idee her fragte, ob es dieser wirklich bedürfe oder ob man die BürgerInnen in Ruhe lassen solle. Und die “Beweislast” lag beim Staat. OB Salomon gibt nun die neue Richtung vor: Er wisse nicht, ob die Verordnung was bringe, hoffe es aber. Das nennt man proaktiv. Die Wirtschaft klatscht. Und Freiburg wird wieder mal zum Verkaufsschlager: Nur schade, dass Magdeburg, Berlin, Hamburg & Co. nicht für die Übernahme zahlen müssen.

   
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2 filed @ Wednesday, January 16, 2008 by mascha 4

Words of Wisdom

The only truly secure system is one that is powered off, cast in a block of concrete and sealed in a lead-lined room with armed guards - and even then I have my doubts.

- Gene Spafford

   
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2 filed @ Wednesday, January 16, 2008 by mascha 4

Ganz miserable Recherche

Steffen Hebestreit, Redakteur der Frankfurter Rundschau, hat augenscheinlich gerade das Licht der Welt erblickt. Anders läßt sich nämlich folgender Beitrag von ihm in der Onlineausgabe der FR (Ressort Politik) nicht erklären:

Internetnutzer tauschen online illegal Musikstücke und Kinofilme aus und scheren sich dabei nicht um das Urheberrecht. Der Film- und Phonoindustrie entgehen dabei Millionenbeträge, weil es für sie schwer ist, die Raubkopierer zu ermitteln. Schließlich haben Privatfirmen wie Musikverlage nicht das Recht, bei einem Internetanbieter in Erfahrung zu bringen, welcher Nutzer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.

Gewisse Anwälte haben inzwischen aber einen Trick gefunden, wie sie dieses Hindernis umgehen können. Zunächst strengen sie ein Strafverfahren gegen den oder die (unbekannten) Inhaber einer IP-Adresse an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daraufhin Namen und Adressen der Betroffenen, stellt die Verfahren dann aber in der Regel wegen Geringfügigkeit ein. Die geschädigten Musikverlage gehen nun in einem zweiten Schritt direkt gegen die Betroffenen vor, deren Identität sie aus den Ermittlungsakten der Staatsanwälte kennen.

Mich dünkt, dieses Vorgehen ist schon seit Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gang und gäbe. Es existieren dahingehend sogar einige interessante Aufsätze, die sich mit dem Mißbrauchspotential des Bemühens staatlicher Ermittlungsorgane einzig zum Zwecke der Beweisgewinnung für ein nachfolgendes Zivilverfahren auseinandersetzen. Und um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, hätte es nicht einmal besonderer rechtlicher Fachkenntnis bedurft. Aber vielleicht saß Herr Hebestreit ja der Ressortleiter im Nacken: “Herr Hebestreit! Denken Sie daran ... wir müssen unbedingt mal wieder die Begriffe Vorratsdatenspeicherung, Raubkopierer, Tauschbörse, illegal, Urheberrecht in einem Artikel unterbringen. Das kriegen Sie doch hin - oder?!”

   
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2 filed @ Wednesday, January 16, 2008 by mascha 4

Warum ein MacBook Air? Kauft etwas Sinnvolles!

Für alle Mac OS Jünger, die ihre Kreditkarte nicht nur dafür einsetzen wollen um Steves Wohl und Reichtum zu mehren, hier ein kleiner Tipp: MacHeist hat auch dieses Jahr für schlappe $ 49,00 ein sog. Charity-Bundle beliebter aktueller(!) Mac OS X Applikationen geschnürt (insgesamt 11 Programme, darunter so beliebte Perlen wie Speed Download 4, Snapz Pro X, Pixelmator, AppZapper und CSSEdit im Gesamtwert von insgesamt $ 370,00).

25% des Erlöses kommen - je nach Wahl des Bundle-Käufers - folgenden Hilfsprojekten zu Gute:

- Action Against Hunger
- AIDS Research Alliance
- Alliance for Climate Protection
- Direct Relief International
- Humane Society International
- The Nature Conservancy
- Save the Children
- Save Darfur
- Prevent Cancer Foundation
- World Wildlife Fund

... und: Nein! Ich verdiene durch diesen Hinweis nichts. Euer Engagement kommt allein den vorbenannten Projekten sowie Euch selbst zu Gute!

   
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2 filed @ Tuesday, January 15, 2008 by Micha Bunzel 4

Schmerzfreie Rechtsdienstleister

Ob manch bloggender Anwalt sich schon einmal in die Gegend des § 43a III BRAO verirrt hat? Was die Frage soll? Nun - anläßlich der Besprechung der Arbeitsergebnisse eines Diplomanden der Informatik wurde auch dessen Implementierung eines Textanalysesystems für Content-Klassifikation gleichsam am lebenden Objekt getestet. Und was soll ich sagen ... bei einer bestimmten Wahl von Klassifikationsmerkmalen ist ein IMHO minder bekannter Anwalt “Klassenbester”. Er schlug mit dem von ihm generierten “Content” in ein/zwei Kategorien (u.a. in der Kategorie “sexual related stuff") doch tatsächlich noch Deutschlands auflagenstärkstes Gossenblatt. Klasse Leistung!

   
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