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    <title>smartnuts blog</title>
    <link>http://www.smartnuts.com/</link>
    <description>information security, forensic analythics and legal aspects</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <dc:creator>hefendehl@jura.uni-freiburg.de</dc:creator>
    <dc:rights>Copyright 2008</dc:rights>
    <dc:date>2008-10-26T10:04:00+01:00</dc:date>
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      <title>Der ultimative Zeitumstellungs&#45;Ratgeber</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/473/</link>
      <description>Auf vielen, insbesondere von mir geäußerten Wunsch auch dieses Jahr wieder der Zeitumstellungsklassiker: 


Nicht vergessen: In der Nacht auf Sonntag wurden die Uhren zurückgestellt. Aber auch daran denken: Wenn es sich um keinen Funkwecker handelt, man nicht mehr bei der Mama wohnt und auch sonst keine hilfreichen Menschen bei Ihnen übernachten, muss man dies schon selbst machen. Da man manchmal durcheinander kommt, ein Beispiel: Steht der große Zeiger auf der 12 und der kleine auf der 10, wenn Sie mit trüben Augen auf die Uhr schauen, dann so lange drehen, bis sich der kleine Zeiger auf der 9 befindet. Sollte das Ganze etwas länger dauern, darauf achten, dass der große Zeiger wiederum etwas im Uhrzeigersinn verschoben wird. Sollte man wiederum kurzzeitig vergessen haben, wie sich der Uhrzeiger bewegt, am besten eine andere Uhr &#45; möglichst mit Sekundenzeiger &#45; anstarren. Nach dieser Anstrengung wieder ins Bett knallen.


Und noch ein ganz heißer Tipp: Einfach die Zeitumstellung, die ja &#45; wie beschrieben &#45; durchaus ihre Tücken hat, ignorieren und sich ein Zeitkonto einrichten. Das umfasst dann eine Stunde, die man die folgenden Wochen verbrauchen kann. Ein Beispiel: Man flucht fürchterlich, dass einem schon wieder die Zeit für die Briefmarkensammlung fehlt. Dann zum Beispiel 20 Minuten vom Zeitkonto abbuchen (bitte notieren) und ein paar der Briefmarken in lauwarmem Wasser von den Umschlägen ablösen. Zwei Hinweise dürfen wir aber nicht verschweigen: Erstens lässt es der Staat nicht zu, das Zeitkonto auf mehr als 60 Minuten anwachsen zu lassen, und zweitens gibt es Probleme, Zeit vom Zeitkonto einzusetzen, wenn man beispielsweise einen Zug verpasst hat. Daran muss noch gearbeitet werden. Derzeit hilft die Deutsche Bahn AG fürsorglich bei diesem Problem, indem sie einfach die Züge ausfallen lässt.</description>
      <dc:subject>Diary</dc:subject>
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      <dc:date>2008-10-26T09:04:00+01:00</dc:date>
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      <title>Heute schon gepetzt?</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/472/</link>
      <description>Gestern plante das Finanzministerium ein Petzportal zur Steuerhinterziehung, heute gibt die Bild am Sonntag eine Umfrage in Auftrag, wie es um die Petzbereitschaft für die GEZ bestellt ist. Das etwas enttäuschende Ergebnis: Nur zwölf Prozent aller Deutschen sind laut der Umfrage dazu bereit, Schwarzseher bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ anzuzeigen. Das lässt sich noch steigern. Auch hier bietet sich die Installierung einer anonymen Hot&#45;Line an, damit man es dem Nachbarn so richtig heimzahlen kann. Oder man schafft ein Anreizsystem: Einmal gepetzt, ein Monat Befreiung von den Gebühren.


Die Erkenntnisse der Denunziationsforschung gehen übrigens dahin, dass es bei Denunziationen in aller Regel nicht um staatstragende Motive oder den Gedanken der Fairneß geht, sondern dass sie persönlich begründet sind (Rache und Vergleichbares). Egal, Hauptsache man erlangt die Infos, auch wenn sie zu einem großen Teil dann falsch sein mögen. Dagegen sollen sich halt die Betroffenen wehren.</description>
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      <dc:date>2008-08-03T13:52:00+01:00</dc:date>
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      <title>Freiburg gerettet &#45; Alkoholverbot bleibt</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/471/</link>
      <description>Das können wir heute der Pressemitteilung des Bürgermeisteramtes entnehmen. Zwar bedarf es noch der Absegnung durch den Gemeinderat. Aber wer zweifelt bei diesen überzeugenden Erkenntnissen schon daran, dass dies ein Selbstläufer wird?


&#8220;Die Gewaltdelikte sind im betroffenen Altstadtbereich der Polizei zufolge um 16 Prozent zurückgegangen.&#8221; – Aha, die Polizei hat dies festgestellt? Respekt, wie denn?


„Sie konnte zudem keine räumliche Verlagerung von Gewaltdelikten in der Innenstadt beobachten.“ – Das ist normalerweise methodisch etwas verzwickt zu ermitteln, die Freiburger Polizei aber hatte dies souverän vermutlich durch einen Blick auf den Augustinerplatz im Griff. In andere Bereiche oder in Wohnungen und Villen verlagert? Das stört nun wirklich keinen großen Geist.


OB Salomon: „Deshalb halten wir diese Einschränkung der persönlichen Freiheit für absolut zumutbar.“ – Ach ja, echt für absolut? Wir sind tief beeindruckt.


Unser geschätzter OB weiter: „Die Menschen fühlen sich seitdem auch sicherer!“ – Ja klar, mit einem Ausrufezeichen. Und ein weiteres Mal: Chapeau. Auch noch Furchtforschung betrieben. Erfolgte die übrigens geheim? Keinem ist sie aufgefallen. Oder war es so eine Befragung, wie man sie zur Akzeptanz der Videoüberwachung kennt: „Fühlen Sie sich etwa nicht sicherer, wenn diese Punker mit Hunden und Penner aus der Stadt verschwunden sind?“ Übrigens: Die echte Furchtforschung hat ergeben, dass die Furcht durch ganz andere Faktoren wie etwa berufliche Existenzängste befördert wird.


Auch der Erste Bürgermeister Otto Neideck hat Wertvolles beizutragen: Für ihn ist der Wirkungszusammenhang zwischen mitgebrachten Alkoholika in der Altstadt und der Ausübung von Gewalt plausibel. – War das ein Selbstversuch? Reicht subjektive Plausibilität aus, um eine Polizeiverordnung zu erlassen? Ändert sich die Wirkung der Alkoholika, wenn man sie mitbringt? Ach bitte, Herr Neideck, erklären Sie mir dies doch bitte mal bei einem Glas Rotwein. In der Enoteca, da sitzt wenigstens nicht der Plebs rum.


„Die polizeiliche Kriminalstatistik hatte nachgewiesen, dass jede zweite Gewalttat unter Einfluss von Alkohol stattgefunden hat.“ – Ach ja, kann eine solche Statistik das? Ich schreib mal eben meine Kriminologieskripten um. 


„Die neue Polizeiverordnung soll zwei Jahre gelten. Danach wird eine erneute Überprüfung auf einer fundierten Datenlage erfolgen.“ – Wie? Die jetzige ist nicht fundiert? Bitte nicht so bescheiden. Das war eine grandiose Arbeit, auch wenn wir nicht wissen, wie sie zustande kam. Wir gratulieren und wundern uns, dass die Verordnung nicht gleich für immer gelten soll. Noch ne Frage: Wollen Sie nicht einfach Kriminologie hier in Freiburg lehren? Ich kann das nicht und es strengt so an. Ich will trinken, und zwar viel.</description>
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      <dc:date>2008-07-07T16:32:00+01:00</dc:date>
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      <title>Inzestverbot: BVerfG nimmt sich Auszeit und erklärt sich für das Strafrecht nicht für zuständig</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/470/</link>
      <description>Klar, mittlerweile muss man ja an nahezu jedem Gesetz schrauben und drehen (online&#45;Durchsuchung; Verkehrsüberwachung; bald Vorratsdatenspeicherung). Das Inzestverbot ist zudem eh nicht so wichtig („nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“). Da kann man schon einmal weitgehend gefahrlos kräftig durcheinanderkommen bzw. die Lust verlieren. Und wenn Hassemer weitgehend stimmig etwas anderes vertritt: Soll er doch, ist eh bald Rentner.


Also ruckzuck die Entscheidung gezimmert: Ein paar Textbausteine zur Geschichte kommen nicht schlecht und sind dankenswerterweise mit Copy und Paste einzufügen. Was dann? Schnell noch das Dogma vom Denken in Rechtsgüter diffamiert, weil über den Rechtsgutsbegriff keine Einigkeit bestehe. Mit Sicherheit muss Hassemer in den Sitzungen berichtet haben, dass man eben aus einem derartigen Komplexbegriff nicht „more geometrico“ alles ableiten könne und dass er in erster Linie eine negative Funktion habe. Wie gesagt: egal oder eben die Ansicht eines Strafrecht&#45;Spinners. Überdies: Schreibt das BVerfG nicht selbst davon, dass das Strafrecht „ultima ratio“ des Rechtsgüterschutzes sei (Rn. 35)? Wenn es sich dann aber weigert, die Erkenntnisse zum Begriff des Rechtsguts zur Kenntnis zu nehmen (vom Senat nur „mit spitzen Fingern angefasst“; Hassemer Rn. 80), verkommt dieser elementare (und zutreffende) Satz zu einer beliebigen Leerformel. Plötzlich ist das Strafrecht zu einer (nicht mal der letzten) Ratio des Schutzes von Moral (so im Ergebnis auch Hassemer Rn. 101) mutiert.


Und so geht es in der Entscheidung lustlos drunter und drüber: Die empirischen Studien zu familien&#45; und sozialschädlichen Wirkungen des Geschwisterinzests seien zwar nicht als repräsentativ bewertet worden. Aber das sei egal, sie deuteten schon in die richtige Richtung (Rn. 44). Klar, diese sozialwissenschaftlichen Spitzfindigkeiten nerven eh.


Im engsten Familienverband außerhalb des Verhältnisses zwischen den Eltern sexuelle Beziehungen zu verhindern, habe „seinen guten Sinn“ (Rn. 46). Hätte diese Begründung nicht eigentlich als solche schon gereicht? Sie ist von geradezu brillanter Klarheit.


In Rn. 50 dann das Meisterstück, das auch Hassemer gefällt (Rn. 101): „Vielmehr rechtfertigt sich die angegriffene Strafnorm in der Zusammenfassung nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzestes, wie sie auch im internationalen Vergleich festzustellen ist. Als Instrument zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der Familie erfüllt die Strafnorm – auch durch ihre Ausstrahlungswirkungen über den tatbestandlich eng umgrenzten strafbewehrten Bereich hinaus – eine appellative, normstabilisierende und damit generalpräventive Funktion, die die Wertsetzungen des Gesetzgebers verdeutlicht und damit zu ihrem Erhalt beiträgt.“


Das hieß in meiner wissenschaftlichen Ausbildung „Pizza mit alles“. Dass in der gesamten Entscheidung – leider auch von Hassemer – permanent Aufgabe des Strafrechts (Rechtsgüterschutz) und Zwecke des Strafrechts (Prävention in ihren verschiedenen Spielarten) vermengt werden, stört einen schon fast nicht mehr. Testfrage: Ist der „Schutz der Familie“ jetzt Aufgabe des Strafrechts oder Strafzweck? Die Antwort lautet: weder – noch.


Also: Es gibt keinen verfassungsrechtlich legitimen Zweck der in Frage stehenden Strafnorm (Hassemer Rn. 102). Und selbst wenn es ihn gäbe, würden alle drei Komponenten des Verhältnismäßigkeitsprinzips ein hartes Urteil fällen: nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne.


Schade Bundesverfassungsgericht, dabei lief es doch in den letzten Wochen ganz gut. Aber das Strafrecht war ja noch nie das Steckenpferd von Karlsruhe, das konnte eigentlich immer machen, was es wollte.


So wie auch dieses Mal eben. Und es bleibt die schlichte Erkenntnis, die das Bundesverfassungsgericht selbst in gleicher Schlichtheit formuliert: „Man wolle keinen Bruch mit der Tradition des Inzestverbots herbeiführen (Rn. 50).“ Also: Weiterschlafen, bald ist ja endlich auch kein Strafrechtswissenschaftler mehr vertreten, wenn das mit Dreier geklärt ist.</description>
      <dc:subject>Law, Politics</dc:subject>
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      <dc:date>2008-03-13T10:12:00+01:00</dc:date>
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      <title>BVerfGE zur Verfassungsgemäßheit des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein&#45;Westfalen</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/469/</link>
      <description>Leitsätze, Tenor und Entscheidungsgründe im Volltext: BVerfG


Das Urteil als PDF: 1BvR370&#45;07.pdf (PDF, 55 Seiten, 312 kb)</description>
      <dc:subject>Law, Politics</dc:subject>
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      <dc:date>2008-02-27T10:20:01+01:00</dc:date>
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      <title>Kleine Ausfüllanleitung für vom Zensus Betroffene</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/468/</link>
      <description>Wenn es einen Preis für möglichst kreative Anleitungen zur Entsprechung von Mitwirkungspflichten im Rahmen des Zensus gäbe, hätte diese kleine Anleitung sicher gute Chancen ...&amp;nbsp;</description>
      <dc:subject>Freaks, Law, Politics</dc:subject>
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      <dc:date>2008-02-21T10:08:00+01:00</dc:date>
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      <title>Mensch Schlüter, Sie alte Nase &#8230;</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/467/</link>
      <description>Der Qualm um das Nichtraucherschutzgesetz ist schon (fast) verzogen und doch sind die ewig Gestrigen immer noch nicht ausgestorben: Nun hat es doch tatsächlich den Musikwissenschaftler Wolfgang Schlüter erwischt. Offenkundig aus einer länger andauernden Winterlethargie erwacht, mimt er in einem Traktat für die Freiheit in der Online&#45;Ausgabe der Welt vom 9. Februar 2008 doch tatsächlich den Wahrer bürgerlicher Grundfreiheiten. Mit einem Wortschwall epischen Ausmaßes ergießt Schlüter über seine Leser ein Sammelsurium von wahrhaft bedeutungsschwangeren Worten, die für ihn offenkundig auch nur solche zu sein scheinen &#45; ohne tieferen Sinn, allein der Beliebigkeit seiner Existenz im Wesen verpflichtet. Da finden sich &#8220;Demokratie&#8221; und &#8220;bürgerliche Grundfreiheiten&#8221; ebenso, wie &#8220;Kulturverlust&#8221; oder der Blick auf Rousseau und Platon als die Antagonisten des selbstbestimmten individuellen Lebensstils. Auch darf eine Reminiszenz auf ein paar &#8220;undeutsche&#8221; Begrifflichkeiten aus der Nazizeit nicht fehlen, denn zum einen verfangen diese immer in einem Land, in dem der Begriff des Nationalismus auf ewig verbrämt ist und zum anderen ist History&#45;Bashing immer en vogue wenn man &#8220;ganz offenkundig&#8221; etwas als gesellschaftlichen Konsens festgestellt wissen will.


Freilich mischt Schlüter als selbsterkannter geistig lndividuierter dieses Potpourri nicht etwa deshalb an weil er sich Sorgen über den Zustand unserer Gesellschaft macht; weil es ihm stinkt, dass in unserer hochmodernen deutschen Wohlstandsgesellschaft Menschen hungern, der Analphabetismus immer mehr zunimmt oder Kinder wegen elterlicher Existenzängste mißhandelt und getötet werden. Auch nutzt Schlüter sein Podium nicht etwa, um der staatlichen Ausspitzelung der Bürger, dem schleichenden Verlust prozessualer Grundfreiheiten oder sonstiger wahnwitziger Sicherheitsfantasien der Politikerkaste mit deutlicher Stimme entgegen zu treten. Nein! Schlüter geht es um wesentlich wichtigere Dinge, die in ihm das Gefühl des ohnmächtigen Zorns erwecken: Schlüter geht es um sein gepflegtes Pfeifchen, welches ihm abzusprechen die staatliche Hoheitsgewalt im Schlepptau mit den unsäglichen Wissenschaftsgläubigen in letzter Konsequenz nunmehr angetreten ist. 


Mensch Schlüter &#45; lassen Sie doch zukünftig Essays von Leuten schreiben, die nicht so platt daherkommen. Was kann denn bitte die Menschheit dafür, dass Sie in Ihrer eingeschränkten Welt die Empire hinsichtlich der Sterblichkeitsrate von (Nicht&#45;)Rauchern nur aus der personellen Kontinuität von Höfers Frühschoppen oder Ihrem privaten Bekanntenkreis schlussfolgern können?&amp;nbsp; Schreiben Sie mal wieder was Prosaisches. Das können Sie. Und das wollen Ihre Leser auch lesen. Nichts weiter. Versprochen!</description>
      <dc:subject>Freaks</dc:subject>
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      <dc:date>2008-02-11T11:14:00+01:00</dc:date>
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      <title>TrueCrypt 5.0 erschienen</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/466/</link>
      <description>Die Entwickler von truecrypt.org haben am heutigen Tage die Version 5.0 von TrueCrypt freigegeben. Neben der lange erwarteten Mac&#45;Version und der PreBoot&#45;Verschlüsselung von Laufwerken bietet die Software viele Detailverbesserungen. Da der truecrypt.org&#45;Server seit Stunden nicht erreichbar ist und ein offizieller sourceforge&#45;Mirror erstaunlicher Weise nicht existiert, hier ein kleiner privater und nunmehr auch vollständiger Mirror (einschließlich sig&#45;Files):


Mirror: http://www.smartnuts.com/truecrypt


Viel Spaß damit!</description>
      <dc:subject>Code, Security</dc:subject>
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      <dc:date>2008-02-06T11:43:00+01:00</dc:date>
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      <title>Freiburg kämpft gegen sein Bermuda&#45;Dreieck, blamiert sich  und wird doch zum Vorbild</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/465/</link>
      <description>Wenn es um Innenstädte geht, ist mal wieder Kampf angesagt: in erster Linie gegen eine wirtschaftliche Verödung am Abend. Freiburg hat es geschafft: Burger King, McD und ein paar Clubs bringen ein wenig Leben in die Fußgängerzone. Leider hat dieser wirtschaftlich attraktive Faktor den Preis, dass zur allgemeinen Verwunderung plötzlich Menschen da sind, junge Menschen sogar. Sie stehen herum, sie reden miteinander und manchmal kommt es auch zum Streit. So wie in den Villen am Rande der Stadt halt bei den gesetzteren Jahrgängen, aber die sind ja glücklicherweise im Dunkelfeld und überdies trinken diese ihren Rotwein einfach so.


Zurück zum jugendlichen Gesindel: Ihnen gilt es Manieren beizubringen, sie sollen in die Clubs gehen, davor oder danach in den Kneipen was essen und trinken und dann schnurstracks und ohne Mucks nach Haus. Eine Polizeiverordnung muss her, die ein Trinkverbot in der Öffentlichkeit im Bermudadreieck statuiert. Diese Polizeiverordnung ist dreierlei: rechtlich äußerst fragwürdig, nach kriminologischen Erkenntnissen nicht angezeigt und atmosphärisch verheerend.


Zur rechtlichen Legitimation muss die öffentliche Ordnung herhalten, die überraschenderweise nur von einem kleinen Teil der öffentlich&#45;rechtlichen Literatur als verfassungswidrig gebrandmarkt wird. Ferner wird auf § 118 OWiG verwiesen, eine Norm, in der von einer grob ungehörigen Handlung mit einer Eignung die Rede ist, die Allgemeinheit zu belästigen bzw. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Das OWiG hat hier offensichtlich jede verfassungsrechtlichen Skrupel in die Ecke gestellt, um ein Instrumentarium für opportunes Verhalten in die Hände zu bekommen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann auf allen drei Stufen Erfolg vermelden: nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne.


Die kriminologische Scheinbasis muss die Polizei selbst liefern, die mit einem wüsten Zahlenwerk und einer Reduktion der Komplexität (Alkohol führt zur Delinquenz) jedem verantwortungsvollen Wissenschaftler alternativ wahlweise Schweißperlen auf die Stirn ruft oder ihn zu einem resignativen Schulterzucken veranlasst. Evaluiert werden soll das Ganze praktischerweise wiederum von der Polizei. Wir kennen derartige inzestuösen Verfahrensweisen von den Sicherheitsgesetzen.


Für die Nostalgiker unter uns: Es gab mal eine Zeit, in der man sich bei Eingriffen des Staates zumindest von der Idee her fragte, ob es dieser wirklich bedürfe oder ob man die BürgerInnen in Ruhe lassen solle. Und die &#8220;Beweislast&#8221; lag beim Staat. OB Salomon gibt nun die neue Richtung vor: Er wisse nicht, ob die Verordnung was bringe, hoffe es aber. Das nennt man proaktiv. Die Wirtschaft klatscht. Und Freiburg wird wieder mal zum Verkaufsschlager: Nur schade, dass Magdeburg, Berlin, Hamburg &amp;amp; Co. nicht für die Übernahme zahlen müssen.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
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      <dc:date>2008-02-02T15:19:00+01:00</dc:date>
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      <title>Words of Wisdom</title>
      <link>http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/464/</link>
      <description>The only truly secure system is one that is powered off, cast in a block of concrete and sealed in a lead&#45;lined room with armed guards &#45; and even then I have my doubts.

&#45; Gene Spafford</description>
      <dc:subject>Security</dc:subject>
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      <dc:date>2008-01-16T11:12:00+01:00</dc:date>
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