“Gibt es einen unglaubwürdigeren Zeugen als Jellinek?” - diese Frage stellte Andreas Skowronek vor einigen Tagen in seinem 37sechsBlog unter Bezugnahme auf einen Beitrag von Christian Wolf in dessen Blog “Andere Ansicht”. Die Antwort auf diese mehr oder weniger sinnhafte Frage sei an dieser Stelle zwanglos vorweggenommen: Ja - ein voreingenommener Betrachter, der sich nicht davor scheut, Rechtsgeschichte unter Berufung auf Wikipedia neu zu schreiben!
Wenngleich sich mir der Ausgangspunkt der vorbenannten Diskussion und vorallem die Bezugnahme auf Jellinek in diesem Zusammenhang nicht vollumfänglich erschließt, seien mir wegen der harschen Kritik an Jelliniks Staatslehre, die Skowronek unter Rückgriff auf das Buzzword “Rechtspositivismus” einleitet, einige Anmerkungen gestattet:
Zunächst einmal erstaunt der Ausflug Skowroneks in die Rechtsgeschichte und Rechtstheorie: Fühlt er sich nach eigenem Bekunden gemeinhin doch im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht äußert wohl und kämpft dort üblicherweise undogmatisch polemisierend für seine Überzeugungen. Beschreitet er nunmehr tatsächlich den Pfad der wissenschaftlich begründeten Auseinandersetzung? Natürlich nicht. Ginge es ihm mit seinem Ausflug in die Rechtshistorie tatsächlich um einen Fingerzeig auf die verachtenswerten Kapitel deutscher Rechtsgeschichte, hätte er sich vermutlich Maunz, Larenz, Schmitt oder meinthalben auch Binding zuwenden müssen. Aber damit ist aus Sicht Skowroneks freilich kein Butterbrot (mehr) zu gewinnen. Jellinek dagegen gibt ideologisch betrachtet immer noch was her. Zugegeben: Soweit ein Betrachter - wie bspw. Jens Kersten ("Georg Jellinek und die klassische Staatslehre. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts") - tatsächlich gewillt ist, sich ernsthaft mit Jellinks Staatsverständnis auseinanderzusetzen, kann dies ohne Zweifel durchaus befruchtend für einen Gedankenaustausch sein. Soweit jedoch unter Rückgriff auf Wikipedia der Rechtspositivismus in der Person Jellinks seziert werden soll, ist dies an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Einmal davon abgesehen, dass das Staatsverständnis Jellineks mit der von Skowronek vorgeführten Methodik nicht einmal im Ansatz erklärbar ist, scheint auch der inhaltliche Vorwurf letztlich eher der Belanglosigkeit anheim zu fallen: Aus wissenschaftlicher Sicht ist das Schaffen Jellineks keinesfalls von überwiegender Ablehung geprägt. Einzig dessen staatszentrierte Auffassung, welche in der Prämisse einen weitgehend ungebundenen Staatswillen voraussetzt, der sich erst sekundär an das Recht bindet, scheint letztlich einen Ausgangspunkt für eine kritische Würdigung der Jellinek’schen Staatslehre zu bieten. Dem stehen jedoch auch eine Vielzahl von befruchtenden Gedanken gegenüber, die die moderne Verfassungslehre bis heute noch prägen: Jellineks Typenlehre, die Vermittlung von Normativität und Faktizität insbesondere in der Ausprägung der Lehre von der Selbstbindung des Staates an das Recht sowie die wohl notwendig anzuerkennende Arbeitsteilung von Rechts- und Sozialwissenschaften. Aber dies findet sich freilich nícht in der auf Wikipedia basierten Darstellung der Arbeit Jellineks. Aus eben diesem Grunde blieben diese Erwägung augescheinlich auch Herrn Skowronek verschlossen. Schade! Andererseits, lieber Herr Skowronek, ging es Ihnen doch sicher gar nicht um einen substantiierten Beitrag - oder?! Ein “bisserl” virales Marketing, ein wenig Stänkern und schon schießt man in der Trefferliste der Suchmaschinen steil nach oben. Ob diese Rechnung aufgeht?