Genauso wenig, wie Angestellte die vom Dienstherrn bereitgestellten Schreibmaterialien mit nach Hause schleppen, genauso wenig würde ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes auf die Idee kommen, gegen seine als untreu vermutete Ehefrau bzw. deren Liebhaber technische Mittel der Daten- und Telekommunikationsüberwachung einzusetzen. Nein! Niemals!
Vielleicht sollten sich die Damen und Herren des Parlamentarischen Kontrollausschusses mal genauer mit der Frage beschäftigen, ob und welche systemimmanenten Strukturen innerhalb des BND installiert wurden, um solche Auswüchse wirksamen zu verhindern. Wenn man bedenkt, welchen Aufwand eine Universitätsverwaltung typischer Weise betreibt, um die sachgerechte Mittelverwendung von Kugelschreiberminen und Textmarkern sicherzustellen, sollte man doch erwarten können, dass eine Behörde, die faktisch außerhalb der parlamentarischen Kontrolle interagiert, mehr nur als schlichte Mittelanforderungszettel verwendet. Oder gehört dies zum Nebenbeschäftigungssicherungsprogramm für nicht ausgelastete Schlapphutträger?