Ob manch bloggender Anwalt sich schon einmal in die Gegend des § 43a III BRAO verirrt hat? Was die Frage soll? Nun - anläßlich der Besprechung der Arbeitsergebnisse eines Diplomanden der Informatik wurde auch dessen Implementierung eines Textanalysesystems für Content-Klassifikation gleichsam am lebenden Objekt getestet. Und was soll ich sagen ... bei einer bestimmten Wahl von Klassifikationsmerkmalen ist ein IMHO minder bekannter Anwalt “Klassenbester”. Er schlug mit dem von ihm generierten “Content” in ein/zwei Kategorien (u.a. in der Kategorie “sexual related stuff") doch tatsächlich noch Deutschlands auflagenstärkstes Gossenblatt. Klasse Leistung!
Wahrscheinlich ist das der gleiche Anwalt, wegen welchem ich seit langem um eine Filterfunktion für Jurablogs.com bettele.