Recht Dieses Weblog von Michael Bunzel widmet sich folgenden (juristischen) Themenbereichen: Informationstechnik und Informationssicherheit Darüber hinaus finden sie hier auch Informationen zu folgenden Themenbereichen der IT-Sicherheit:
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2 filed @ Tuesday, August 21, 2007 by Micha Bunzel     4

Keine Sicherheit im öffentlichen Raum



In der hiesigen Staats- und Universitätsbibliothek gibt es öffentlich bzw. allein auf die Nutzergruppe der Bibliotheksbenutzer beschränkt zugängliche PC-Terminals. An sich ein nettes Angebot. ABER - sichere SSL-Verbindungen (z.B. zu Mailservern, Homebanking-Sites, Onlinediensten etc.) sind hierüber nicht etablierbar. Soweit es den Zugriff auf Banking-Sites betrifft, kann man dies ja noch irgendwie verstehen: Wer regelt schon ohne Not an einem öffentlichen Terminal seine Finanzangelegenheiten? Aber für alle anderen Nutzungszwecke ist die vorbenannte Einschränkung unter dem Gesichtspunkt der sicheren (Daten-)Kommunikation schlicht kontraproduktiv.

Nun muss man allerdings auch den IT-Systemverantwortlichen der Bibliothek verstehen. Dieser stand vor der Entscheidung, entweder die Sicherheit der Datenkommunikation der einzelnen Nutzer zu gewährleisten oder aber eine sichere IT-Infrastruktur im Ganzen zu betreiben. Er hat sich (legitimer Weise) für die sichere IT-Infrastruktur entschieden. Hintergrund dieses “Entweder-Oder” ist die Problematik der sog. “Covert Channels”: Betreibt der Systemverantwortliche in seiner IT-Struktur einen Webproxy (wie hier Squid), tut er dies zumeist mit der Intention, die jeweiligen IT-Nutzungs- und Sicherheitsrichtlinien möglichst effizient und nachhaltig durchzusetzen. Der Proxy ist hierfür ein probates Mittel - er ermöglicht beispielsweise eine Authentifizierung der Benutzer, eine Limitierung des Datenvolumens oder aber die mögliche Definition verbotener Websites und Domänen. Was im täglichen Einsatz also durchaus vorteilbehaftet ist, gerät im Falle der Etablierung von gesicherten Ende-zu-Ende Kommunikationsvorgängen allerdings zum Problem: Um Ende-zu-Ende-verschlüsselte Verbindungen im Zusammenspiel mit einem Proxy nutzen zu können, bedarf es eines Moduls, das den Proxy-Server anweist, alle Daten einfach an die Gegenstelle weiterzuleiten, ohne das der Proxy in diese Verbindungen “hineinschauen” kann. Letztlich hat der Proxy somit - ebenso wenig wie jeder andere Dritte auf dem Übertragungsweg der Informationen - keine Möglichkeiten, auf den Inhalt der jeweiligen HTTPS-Anforderung zuzugreifen. Anders als bei ungeschützten HTTP-Sitzungen, in denen der Proxy die Anfragen analysieren und einzeln verarbeiten kann, bestehen aufgrund der Verschlüsselung insbesondere keine Interpretations- oder Filtermöglichkeit. Soweit keine weiteren Kontrollen des Datenstroms in der jeweiligen Struktur etabliert sind (z.B. in der Form, den durchgehenden Verkehr auf seine Konformität mit dem HTTPS-Sicherheitsstandard zu prüfen), ermöglicht dies den Nutzern, beliebige (auch Nicht-HTTPS-basierende) Verbindungen durch den Proxy zu tunneln. Einigermaßen erfahrene Nutzer könnten so ein Chat-Stündchen oder aber eine kleine Leech-Session am jeweiligen Terminal initiieren.

Um dieses Risiko zu vermeiden, hat der hiesige Systemverantwortliche den Squid-Proxy in der Weise konfiguriert, dass HTTPS-Anforderungen der Nutzer uneingeschränkt abgewiesen werden.

Nun wäre dieser Fakt ja sicher auch in einer entsprechenden Fehlermeldung zu kommunizieren gewesen. Aber nein - im Gegenteil: Die vorbenannte Nutzungseinschränkung wird dem Nutzer euphemistisch als “Gottesrecht” vorgesetzt. Unter dem Topos “Warum existiert diese Beschränkung?” klärt die Bibliotheksleitung die Nutzer wie folgt auf:
“ ... Vereinfacht gesagt wird mit Hilfe von verschlüsselter Kommunikation eine gewisse Vertraulichkeit persönlicher Informationen erreicht. Sie dient primär Zielen wie Datenschutz oder Wahrung der Privatsphäre. Diese Ziele widersprechen der Nutzung in einem öffentlichen Raum, wie beispielsweise unserer Bibliothek ...”
Klar. Öffentlicher Raum und Sicherung der Privatsphäre passen - insbesondere hier in Sachsen - ja so überhaupt nicht zusammen. Weg mit dem Datenschutz! Mehr Transparenz im öffentlichen Raum! Ein Untertan im schönsten Freistaat der Welt (O-Ton eines Lokalsenders) braucht schließlich keine Privatsphäre!

   
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2 Kommentare     4
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  1. Starkes Stueck. Heisst das, dass Sie in diesem Raum keine wissenschaftlichen Recherchen mehr in https-angewaehlten Sammlungen vornehmen koennen? Darf sie sich dann noch Bibliothek nennen? Bibliothek als Hueter des oeffentlichen Raums? Gut, dass ich meinen Plan, das German American Law Journal ueber https anzubieten, noch nicht umgesetzt habe.

    Posted by ck @ 08/21, 10:20 PM
  2. Ja - letztlich läuft es darauf hinaus. Soweit das betreffende Informationsangebot nicht durch die Bibliotheksleitung ausdrücklich in die Ressourcensammlung aufgenommen (gelinkt) wird, kann man von den öffentlich zugänglichen Terminals nicht darauf zugreifen. Man macht es sich eben recht einfach, indem man auf den Zweck der öffentlichen Bibliothek verweist, der nicht darin bestehe, Zugang zu allen möglichen Informationen im Netz zu eröffnen - schon in der Formulierung ein Paradoxon an sich. Die ganzen technischen Erwägungen könnte ich letzten Endes ja noch verstehen. Was mich allerdings so auf die Palme bringt ist die Unehrlichkeit der Strukturbetreiber, die dem Nutzer versuchen einzureden, dass der *öffentliche* Versorgungsauftrag nicht mit dem Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung einhergehen kann. Sollte dieser Erklärungsversuch hinsichtlich der Limitierung des Informationsangebots einfach ein Produkt eines fachlich nicht so sehr versierten bzw. ich-muss-hier-noch-schnell-was-schreiben-Verfasssers sein, ist das irgendwie noch ... na ja - tolerierbar. Sollte diese Begründung jedoch tatsächlich Ausdruck des Selbstverständnisses der öffentlichen Einrichtung sein - na dann gute Nacht.

    Andererseits muss man ehrlich resümieren, dass es den Nutzern (bisher) regelmäßig egal war, ob sie sicher oder unsicher im Netz unterwegs sind. Vielleicht ist diese Faulheit hinsichtlich des informationellen Selbstschutzes Ausdruck einer bisher als selbstverständlich angesehenen Freiheit, unbeobachtet und willensfrei beliebige Informationen konsumieren zu können. Diese Einstellung wird sich mit dem fortschreitenden Informationshunger des Staates und seiner Organe in den nächsten Jahren (hoffentlich) ändern.

    Diesbezüglich muss ich i.Ü. mal - entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten - eine Lanze für die Bibliotheken in den Staaten brechen. Auch nach dem 9/11 waren die Onlinezugänge in der Vielzahl der staatlichen und universitären Bibliotheken, die ich besuchte, auch für Externe ohne weitere Einschränkung nutzbar. Eigentlich erstaunlich. Aber vielleicht war es einfach eine noch nicht gestopfte Lücke in der Homeland Defense wink

    BTW: Auch ich habe vor einiger Zeit für etwa 2 Jahre eine Domain parallelläufig via HTTP und HTTPS betrieben - die Logfiles bezeugten meine obige Feststellung: Nur etwa 3 % des Gesamttraffic entfielen auf Port 443. Nachdem das Zertifikat ausgelaufen war, habe ich den Dienst des SSL-gesicherten Servers eingestellt - warum den Server weiterhin mit dem ressourcenlastigen SSL-Handshake belasten, wenn nutzerseits lieber auf Port 80 zugegriffen wird - zumal ich letzten Endes auch keine “dissidententauglichen” Informationen angeboten habe ... grin

    Posted by mascha @ 08/22, 11:42 AM
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