Ihre Aufgabe:
Bitte subsumieren Sie die nachfolgende Stellenanzeige aus der NJW vom 05.11.2007 (Heft 45) (Anzeigengrafik)
Zukunftsplanung
Anwaltskanzlei Kübler & Kübler*
Renommierte Bensheimer Anwaltskanzlei, zur Zeit zwei Anwälte, zwei Angestellte und eine freie Mitarbeiterin, sucht zwei Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen zur Fortsetzung und zum Ausbau der Kanzlei. Geboten wird zunächst ein Ein-Jahres-Vertrag, monatliches Brutto EUR 1.250,00. Es wird Unterstützung nicht nur in juristischen Fragen, sondern auch für persönliche Hilfestellungen des Senior-Chefs bei Berufs- und Krankenfahrten erwartet. Die Orientierung der Kanzlei liegt unter anderem im Bereich internationaler politischer und wirtschaftlicher Ausrichtung im asiatischen Bereich. [...]
unter die einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften!
Anmerkung des Verfassers:
Kenntnisse des § 26 BORA sowie der einschlägigen Entscheidungen** zur Sittenwidrigkeit von Arbeitsentgelten im anwaltlichen Anstellungsverhältnis werden nicht zwingend vorausgesetzt, sind jedoch von Vorteil. Weitergehend sei auf Seul, Advokatur und Ausbeutung - Die Missachtung des § 26 BerufsO in der etablierten Anwaltschaft, NJW 2002, S. 197 ff, verwiesen.
* Informationen zum potentiellen Arbeitgeber:
- Link 1 (via AG60plus Google Cache, Screenshot Google Cache)
- Link 2 (via SPD Bensheim)
** Hessisches Landesarbeitsgericht, Az. 5 Sa 169/99
Vgl. hierzu auch die Diskussionen unter statt aller blog, lawblog.de und jurabilis.de.
Nachtrag:
Zwischenzeitlich stellte die Partnerin der Kanzlei Kübler & Kübler, Frau RAin Heidrun Kübler, gegenüber der Onlineausgabe des Damstädter Echo klar, dass sich das Stellenangebot selbstredend auf eine Halbtagsstelle bezog und von einer Vollzeitstelle zu keinem Zeitpunkt die Rede war. Darüber hinaus verwies RAin Kübler auf die besonderen Umstände, die zu dieser unglücklichen Formulierung geführt hätten: Der Seniorpartner Klaus Kübler musste sich im April einer schweren Operation unterziehen, seitdem ist er pflegebedürftig. Er hat nach Angaben seiner Ehefrau erst in dieser Woche das Krankenhaus verlassen, liegt zu Hause im Bett und ist seitdem kaum in der Lage, in der Kanzlei mitzuarbeiten.
Wenngleich die persönlichen Umstände, die zu dieser äußerst unglücklich formulierten Stellenausschreibung führten, ohne Zweifel zu einer Relativierung der Sichtweise führen, so ist diese “Aktion” dennoch gerade aufgrund der fachlichen Ausrichtung der Kanzlei - ein Schwerpunkt dieser stellt des Arbeitsrecht dar - mehr nur als eine unglückliche Aneinanderreihung von Umständen. Allein der Umstand, dass sich dem verständigen Leser eben nicht erschloss, dass es sich hier um eine Halbtagsstelle handelt, sollte den Verfassern zu denken geben. Dies gilt um so mehr, wenn bestimmte wichtige Eckdaten des Anstellungsvertrages ganz konkret bezeichnet werden, andere dagegen nicht und aus eben jener Kombination die benannten Mißverständnisse erwuchsen. Auch der Hinweis, dass die Kanzlei in Fragen des Schutzes der Menschenrechte äußerst aktiv ist, vermag den schalen Beigeschmack des Stellenangebots nicht zu übertünchen. Fazit: Ein äußerst krasses Eigentor.
Vielen Dank an ”ichbinfranke-danke” für den Hinweis die Quelle in echo-online.de!
das ist eine echte schande! für den berufsstand - und für die partei, für die der feine herr “kollege” öffentlich in erscheinung tritt.
für ein solches “gehalt” würde nicht eine unserer renos täglich 8 stunden erscheinen. die angesonnenen “seniorendienste” mal ganz ausgeklammert!
und eine solche anzeige in der njw! glatter verstoß gegen das verhältnismäßigkeitsprinzip…