Recht Dieses Weblog von Michael Bunzel widmet sich folgenden (juristischen) Themenbereichen: Informationstechnik und Informationssicherheit Darüber hinaus finden sie hier auch Informationen zu folgenden Themenbereichen der IT-Sicherheit:
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2 filed @ Thursday, June 15, 2006 by R. Hefendehl     4

Vor frischer Tat ertappt! Und gleich eliminiert?

Der Irrsinn hat Konjunktur: Integrity tests sind in den USA beliebt, und kurze Zeit später natürlich auch hier. Und alle, die solche Tests entwickeln, sind begeistert, die Arbeitgeber natürlich auch. Die Wissenschaftler bemerken selbstgrüblerisch, dass es womöglich “abenteuerlich” klinge, einem Menschen anmerken zu wollen, ob er einmal seinen Arbeitgeber bestehlen wolle. Nein, es klingt nicht abenteuerlich, eine derartige Denkweise ist vielmehr eine Katastrophe. Sie macht sich das dramatische Überangebot auf dem Arbeitsplatz zunutze, um (scheinbare) Risiken zu exkludieren. Egal, wie gut ein solcher Test ist, er achtet die Person der Bewerberin oder des Bewerbers nicht. Das Arbeitsrecht hat in langen Auseinandersetzungen einen Kanon von möglichen Fragen bei Einstellungen entwickelt (der freilich nach wie vor umstritten ist) und dem Bewerber bereichsweise das Recht zur Lüge zuerkannt. Jetzt wird, wie bei all diesen Maßnahmen, wesentlich grobschlächtiger ausgefiltert, es ist ja genügend Masse vorhanden. “Es gebe gute Erfahrungen in den USA”. - Man muss nicht so weit gehen, dass man daraus direkt den Schluss ableitet, dann sei die Maßnahme abzulehnen. Aber man sollte zumindest auf der Hut sein. Ach ja, es gibt es auch noch, das Mäntelchen der Integrität des Testes selbst. Schwarze, Frauen und so hätten bessere Chancen, weil diese Merkmale ebenso wenig berücksichtigt würden wie schlampige Kleidung. Ja, wenn diese nicht zu Beginn gleich ausgesondert worden wären, vor der Zulassung zum Test.


   
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2 Kommentare     4
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  1. Nun ja, mag vielleicht die Wissenschaftlichkeit der Methode insgesamt in Frage zu stellen sein. Andererseits - sind es denn nicht gerade die Strafrechtswissenschaftler, die in der “privaten Vorsorge” ein gegenüber der gesellschaftlichen Verhaltenssteuerung vorzugswürdiges Modell erkennen? Das dann dieses Modell solche “Blüten” treibt, ist doch zwangsläufig impliziert.

    Posted by @ 06/15, 02:33 PM
  2. Das wird tatsächlich von nicht wenigen unter dem Stichwort “technische” oder “situative” Prävention propagiert; Bsp.: private Sicherheitsdienste, Videoüberwachung, closed communities. Das macht die Sache aber nicht besser. Die etwas beschönigend als “Blüten” umschriebenen Auswirkungen lassen sich bei all diesen Maßnahmen feststellen. Die Prävention ist also nicht stets vorbehaltlos zu bejahen. Bestes Beispiel: s.o.

    Posted by @ 06/15, 03:32 PM
  3. Interessant zu sehen, dass sich Herr Jens Hoffmann als ein Ersteller der Studie so uneigenützig diesem “Forschungsgebiet” widmet:

    Selbstdarstellung unter http://www.institut-psychologie-sicherheit.de/#hoffmann:

    “ ... Jens Hoffmann ist außerdem Mitbegründer der Partnerschaftsgesellschaft „Team Psychologie & Sicherheit“ (T-P-S), einem Verbund von Kriminal- und ehemaligen Polizeipsychologen, die Wirtschaft, Behörden und Privatpersonen an der Schnittstelle zwischen Psychologie und Sicherheit beraten und schulen. Zu den Kunden von T-P-S zählen u.a. zahlreiche DAX-Unternehmen, Polizeibehörden und Personen des öffentlichen Lebens.

    In mehreren Hundert Fällen von Stalking und Bedrohungen hat Jens Hoffmann Beratungen bzw. das Fallmanagement durchgeführt oder Täterprofile erstellt. Im Juni 2002 wurde er von EUROPOL als Berater für europäische Polizeikräfte in die Experten-Datenbank des internationalen Knowledge Management Centers aufgenommen. Er hält regelmäßig Vorträge und Workshops auf Fachkonferenzen in Europa und in den USA. Jens Hoffmann hat bislang insgesamt vier Fachbücher als Autor, Koautor oder Mitherausgeber verfasst, darunter den Band „Fallanalyse und Täterprofil“ (2000), der in der wissenschaftlichen Reihe des BKA erschien. Zudem veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in renommierten deutsch- und englischsprachigen Fachorganen, zuletzt in „Praxis der Rechtspsychologie“ und im „Journal of Forensic Sciences“. ...”

    Posted by @ 06/15, 05:43 PM
  4. Der Hinweis auf Jens Hoffmann lässt tief blicken. Berater von Europol wird unter kritischen Strafrechtlern und Kriminologen nicht gerade als ein Adelstitel gehandelt. Auch der BKA-Band zum Täterprofil wird zumindest von kritischen Kriminologen wahrscheinlich mit spitzen Fingern angefasst. Solche Karrieren sind nicht selten und vermutlich lukrativ. Meinetwegen, aber diese Interessenvertreter sollen bitte nicht behaupten, sie kämpften für Minderheiten oder sie seien Kriminologen. Sie handeln hoch effizient, eine riesige Prozentzahl von false positives incl.

    Posted by @ 06/15, 06:22 PM
  5. was mich nach wie vor wundert ist, dass sowohl personaler als auch strafrechtler in letzter zeit so viel auf die prognosen der psychologen und psychiater geben. dem liegt ein merkwürdiges menschenbild zugrunde, das sich immer mehr von der entscheidungsfreiheit des einzelnen entfernt und wieder tätertypen konstruiert, die ich eigentlich überwunden glaubte.

    schöne grüße aus bielefeld nach freiburg

    Posted by @ 10/14, 04:59 PM
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