Steffen Hebestreit, Redakteur der Frankfurter Rundschau, hat augenscheinlich gerade das Licht der Welt erblickt. Anders läßt sich nämlich folgender Beitrag von ihm in der Onlineausgabe der FR (Ressort Politik) nicht erklären:
Internetnutzer tauschen online illegal Musikstücke und Kinofilme aus und scheren sich dabei nicht um das Urheberrecht. Der Film- und Phonoindustrie entgehen dabei Millionenbeträge, weil es für sie schwer ist, die Raubkopierer zu ermitteln. Schließlich haben Privatfirmen wie Musikverlage nicht das Recht, bei einem Internetanbieter in Erfahrung zu bringen, welcher Nutzer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.
Gewisse Anwälte haben inzwischen aber einen Trick gefunden, wie sie dieses Hindernis umgehen können. Zunächst strengen sie ein Strafverfahren gegen den oder die (unbekannten) Inhaber einer IP-Adresse an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daraufhin Namen und Adressen der Betroffenen, stellt die Verfahren dann aber in der Regel wegen Geringfügigkeit ein. Die geschädigten Musikverlage gehen nun in einem zweiten Schritt direkt gegen die Betroffenen vor, deren Identität sie aus den Ermittlungsakten der Staatsanwälte kennen.
Mich dünkt, dieses Vorgehen ist schon seit Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gang und gäbe. Es existieren dahingehend sogar einige interessante Aufsätze, die sich mit dem Mißbrauchspotential des Bemühens staatlicher Ermittlungsorgane einzig zum Zwecke der Beweisgewinnung für ein nachfolgendes Zivilverfahren auseinandersetzen. Und um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, hätte es nicht einmal besonderer rechtlicher Fachkenntnis bedurft. Aber vielleicht saß Herr Hebestreit ja der Ressortleiter im Nacken: “Herr Hebestreit! Denken Sie daran ... wir müssen unbedingt mal wieder die Begriffe Vorratsdatenspeicherung, Raubkopierer, Tauschbörse, illegal, Urheberrecht in einem Artikel unterbringen. Das kriegen Sie doch hin - oder?!”