So etwas passiert wenn man als Jurist zu wenig Zeit in die fachliche Fortbildung investiert:
“Da wir die Gesichtsfelderkennung schon verwenden, sehe ich hier keinerlei Grundrechtseingriff.”
(Hans-Peter Uhl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, zur Frage der verfassungsrechtlichen Implikationen einer Speicherung biometrischer Gesichtsfeldinformation im neuen ePass). Und da man ja auf einem Bein schlecht stehen kann: “Dann bleiben Sie halt zu Hause.”
(Erwiderung Uhl’s auf den Einwand eines möglicherweise unerwünschten Auslesens der Passdaten auf Reisen).
Vielleicht sollten alle Juristen, die nicht als Anwälte, Richter oder in der Wissenschaft tätig sind, alle 10 Jahre wieder einen kleinen Jura-Führerschein machen.