Anwaltsblogs scheinen in den letzten Jahren offenkundig als Mittel der Selbstvermarktung ihren Durchbruch geschafft zu haben. Bisweilen trägt das Bemühen um die zwanghafte Generierung von Content allerdings seltsame Blüten: Die RAe Wilde & Beuger aus Köln beispielsweise: Nicht allein, dass eine Entscheidung des BAG vom 12.1.2006 (deren Entscheidungsgründe spätestens Anfang September 2006 veröffentlicht wurden) nunmehr nach etwa einem Jahr der Urteilsabsetzung (klarstellend: Tenorierung) endlich auch in Köln angekommen ist. Nein! Die Tenorierung und Begründung des Urteils muss auch so bedeutsam gewesen sein, dass man dieses im Volltext auf der eigenen Website verewigt. Klar hätte man einfach auf die Website des BAG verlinken können. Aber dann wären ja der kreativen Sozietät genau 5.584 Worte an Content verloren gegangen. Was für eine Verschwendung!
Das ist wirklich erschreckend, wie einfallslos manche Blogeinträge sind. Als Beispiel habe ich in einem kürzlich erschienenen Artikel die Entscheidung des BVerfG zum Erbschaftssteuerrecht ausgewählt. Viel Spaß bei der Lektüre: http://www.referendare.net/news.php?news=711