Recht Dieses Weblog von Michael Bunzel widmet sich folgenden (juristischen) Themenbereichen: Informationstechnik und Informationssicherheit Darüber hinaus finden sie hier auch Informationen zu folgenden Themenbereichen der IT-Sicherheit:
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2 filed @ Tuesday, February 20, 2007 by Micha Bunzel     4

Auf der Suche nach Content

Anwaltsblogs scheinen in den letzten Jahren offenkundig als Mittel der Selbstvermarktung ihren Durchbruch geschafft zu haben. Bisweilen trägt das Bemühen um die zwanghafte Generierung von Content allerdings seltsame Blüten: Die RAe Wilde & Beuger aus Köln beispielsweise: Nicht allein, dass eine Entscheidung des BAG vom 12.1.2006 (deren Entscheidungsgründe spätestens Anfang September 2006 veröffentlicht wurden) nunmehr nach etwa einem Jahr der Urteilsabsetzung (klarstellend: Tenorierung) endlich auch in Köln angekommen ist. Nein! Die Tenorierung und Begründung des Urteils muss auch so bedeutsam gewesen sein, dass man dieses im Volltext auf der eigenen Website verewigt. Klar hätte man einfach auf die Website des BAG verlinken können. Aber dann wären ja der kreativen Sozietät genau 5.584 Worte an Content verloren gegangen. Was für eine Verschwendung!


   
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2 Kommentare     4
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  1. Das ist wirklich erschreckend, wie einfallslos manche Blogeinträge sind. Als Beispiel habe ich in einem kürzlich erschienenen Artikel die Entscheidung des BVerfG zum Erbschaftssteuerrecht ausgewählt. Viel Spaß bei der Lektüre: http://www.referendare.net/news.php?news=711

    Posted by Christian @ 02/20, 10:54 PM
  2. @Christian:

    Vielen Dank für den Link.Trifft meine Überzeugung aus vollstem Herzen wink

    Posted by @ 02/20, 11:38 PM
  3. @Christian:

    BTW: Informative Website. Sehr sinnvolles Angebot. Ich kann mich noch an die Zeiten erinnern als die Referendarstelle im Kammergericht die einzig sinnhafte Informationsquelle für Referendarangelegenheiten war. Viel Erfolg weiterhin!

    Posted by @ 02/20, 11:48 PM
  4. Bevor hier leichtfertig eine falsche Tatsachenbehauptung (BGB §§ 823 Abs. 1, 1004) veröffentlicht wird, sollte erst einmal genauer recherchiert werden. Die BAG Entscheidung ist frisch auf den Webseiten des BAG eingestellt, manchmal dauert es eben etwas länger, bis die Gründe vom Gericht veröffentlicht werden. Die Leitsätze zum Urteil sind von mir verfasst worden. In der Tat ist das Urteil bedeutsam und wurde deshalb von unserer Kanzlei veröffentlicht. Da die Kanzlei auf IT- und Medienrecht spezialisiert ist, tragen wir bedeutsame Entscheidungen aus diesen Bereichen zusammen. Um eine Volltextsuche über die Urteile durchführen zu können, müssen diese auch auf der Webseite veröffentlicht werden. Durch einen Link ist dies nicht machbar. Nur so am Rande: Auch der BECK Verlag und JurPC veröffentlichen komplette Entscheidungen und setzt nicht nur Links…

    Posted by RA Christian Solmecke, LL.M. @ 02/21, 01:42 PM
  5. Lieber Herr RA Solmecke,

    ich stimme mit Ihnen überein, dass die Urteilsgründe nicht am 12.1.2006, sondern für die breite (interessierte) Öffentlichkeit zumindest mit Heft 17 der NZA (also ab 11.9.2006) verfügbar waren (im Grunde schon etwas früher grin ).  Einen entsprechenden Hinweis habe ich im Ursprungsposting hinterlegt.

    Nichts desto trotz vermag ich eine falsche Tatsachenbehauptung in meinen Zeilen nicht zu erkennen: Ich schrieb nichts über die Absetzung der Urteilsgründe.

    Hinsichtlich meiner unterschwelligen Kritik an der vollständigen Urteilsübernahme: Für die Leser Ihrer Website wäre sicher eine Urteilsanmerkung wesentlich interessanter gewesen. Nach meinem Dafürhalten ist das copy-and-paste Prinzip gerade bei juristischen Webblogs/Websites ein gern genutzes Mittel, um schnell in den einschlägigen Rankings “nach oben” zu schießen. Bedauerlicher Weise wird damit gerade in diesem Bereich das “Signal-Rausch-Verhältnis” unerträglich. Das es auch anders geht, zeigt bspw. diese Website.

    Posted by @ 02/21, 10:18 PM
  6. “Nach meinem Dafürhalten ist das copy-and-paste Prinzip gerade bei juristischen Webblogs/Websites ein gern genutzes Mittel, um schnell in den einschlägigen Rankings “nach oben” zu schießen.”

    Eine weitere beliebte Methode ist das Anpissen von anderen Bloggern.  Verspricht viel Publikumsverkehr.

    Posted by @ 02/23, 10:06 AM
  7. Mag ja sein, dass der Beck-Verlag die Meldungen auch nur in Format einer Pressemitteilung publiziert, er hat ja auch eine andere Zielgruppe. Das Problem ist und bleibt doch das Ziel, welches man selbst verfehlt: Als Anwalt will ich doch Mandanten ansprechen und nicht nur Rechtsanwälten eine Fundstelle geben (so wie Beck das eben macht).
    Das ist im Grunde genommen fast so eine Unsitte, wie Urteilszusammenfassungen in Tageszeitungen, die fünf Zeilen lang sind, ein Aktenzeichen enthalten, aber nicht sagen, welches Gericht dies ausgespuckt hat. Die Leser schneiden soetwas dann aus, gehen zum Anwalt undd wollen, dass es so gelöst wird.
    Der Mehrwert einer mandantenfreundlichen Erklärung des Urteils und einer möglichen (unverbindlichen) Empfehlung wie man künftig reagieren kann fehlt in den Blogs eben meist. Da kann man eigentlich auch gleich dem Mandanten eine Norm geben und sagen “steht doch alles drin”. Welche Folgen diese Selbstbehelfe zeitigen weiß doch jeder!

    @ Max:
    Anpissen durch mascha sehe ich darin nicht, da sich nur was ändern kann, wenn einer auch mal den Finger in die Wunde legt.

    Posted by Christian @ 02/23, 06:04 PM
  8. Die Kritik trifft sicherlich viele Blogs, im Großen und Ganzen scheint das Motto eher “Masse statt Klasse” zu sein, was ich sehr bedauerlich finde.

    Sobald ein Bundesgericht eine wegweisende Entscheidung verkündet, findet man auf der Jurablogs-Startseite ausschließlich dessen Tenor, die einzige Abwechslung besteht darin, dass die Worte leicht verstellt werden. Hinter den Links verbirgt sich dann nichts weiter, als die Leitsätze mit einem Link zur Entscheidung. Zumeist kommt gar kein eigener Kommentar; wenn doch, dann besteht er nur aus einem Satz. Hier tun sich vor allem die Autoren von “Strafprozesse und andere Ungereimtheiten” hervor, die offenbar nur auf der Suche nach reißerischen Zeitungsmeldungen sind, die sie dann mit maximal einem Satz kommentieren.

    Kreativität findet man jedenfalls selten. Mir stellt sich auch die Frage, wer von kopierten BAG-Urteilen eigentlich etwas haben soll. Die Mandanten (Zielgruppe) verstehen sie ohnehin nicht und das Fachpublikum liest sie in der NZA, inklusive fundierter Kommentierung.

    Ich kann ja verstehen, dass man als Anwalt nicht immer die Zeit hat, täglich eigene Inhalte zu bloggen. Dann sollte man es aber lieber entweder sein lassen, sich auf längere Pausen einlassen oder jemanden beschäftigen, der für einen bloggt. Arbeitslose Jurastudenten jeden Semesters findet man wie Sand am Meer.

    Man kann die Kritik natürlich als “mit Dreck werfen” bezeichnen. Ohne Kritik gibt es aber auch keine Verbesserung. Daher kommt es meiner Meinung nach alleine auf die Art der Äußerung. Und an der finde ich hier nichts verwerfliches.

    Posted by code @ 02/25, 03:16 PM
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