Recht Dieses Weblog von Michael Bunzel widmet sich folgenden (juristischen) Themenbereichen: Informationstechnik und Informationssicherheit Darüber hinaus finden sie hier auch Informationen zu folgenden Themenbereichen der IT-Sicherheit:
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2 filed @ Wednesday, October 10, 2007 by Micha Bunzel     4

... denn sie wissen nicht, worüber sie schreiben

In der Rubrik “Politik - Hintergründe” der FAZ durfte Stefan Tomik, seines Zeichens studierter Politologe und Politikredakteur in der Online-Redaktion der FAZ, unter dem Titel “Online-Durchsuchung. Die Angst vor dem Bundestrojaner” mal so richtig vom Leder ziehen ... und lieferte einen schillernden Beweis seiner uneingeschränkten Ahnungslosigkeit das Thema betreffend.

Wie, lieber Herr Tomik, kommen Sie denn auf den verwegenen Gedanken, dass eine inhärente Beziehung zwischen der Anzahl der Pishing- und sonstigen Onlinebetrugsfälle und der Notwendigkeit der Etablierung einer “Onlinedurchsuchung” mittels “Bundestrojaner” besteht?

Sie wissen schon,

  • ... dass die “Onlinedurchsuchung” derart intensiv in die grundrechtlich geschützten Freiheiten des Einzelnen eingreift, dass eine Güterabwägung auf Seiten der Bedarfsträger die Geltendmachung eines nicht irgendwie geartenen Vermögensschutzinteresses, sondern vielmehr ein erhebliches Gemeinwohlinteresse verlangt?
  • ... dass die Onlinedurchsuchung mit verdeckten Mitteln die Menschenwürdegewährleistung und die informationelle Selbstbestimmung mehr nur als tangiert?
  • ... dass die Menschenwürde und die Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung, in die Sie so selbstherrlich zum Schutz von Pishing und Onlinebetrügerein eingreifen wollen, zu den tragenden Konstitutionsprinzipien und obersten Verfassungswerten zählen?
  • ... dass eben jene Menschenwürdegewährleistung und eben jener Kernbereichsschutz grundsätzlich, d.h. ganz und gar, abwägungsresistent sind?
  • ... dass die uneingeschränkte Wahrheitserforschung bzw. die Effektivität der Strafrechtspflege ebenfalls ihre Grenzen in den vorbenannten Freiheitsgewährleistungen finden?
  • ... dass das Bundesverfassungsgericht spätestens mit dem Volkszählungsurteil die Möglichkeit der Grundrechtsträger begründete, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen, und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen dies überwachen?
  • ... dass Lobbyverbände (Bitkom*), Unternehmen (PAN AMP*) und Einzelpersonen (Bert Weingarten*) jede sich nur bietende Möglichkeit aufgreifen, um persönliche - zumeist monetäre - Vorteile aus solchen Diskussionen zu ziehen und dafür auch gern das Zahlenmaterial liefern?
  • ... dass infolge medialer und politischer Fehlinformation ein allgemeines Bild von Kriminalitätsbedrohung entstanden ist, das kaum noch Schnittmengen mit der messbaren Wirklichkeit aufweist?
  • ... dass ein öffentlicher “Bedrohungskonsens”, der ganz offensichtlich auf einem Irrtum über die Wirklichkeit von Kriminalitätsbedrohung basiert, ganz und gar nicht als demokratische Legitimation für sog. Sicherheitsgesetze taugt?
  • ... dass dass größte Sicherheitsrisiko in einer vernetzten Informationsgesellschaft als sog. verständiger Durchschnittsnutzer vor dem Bildschirm sitzt?
  • ... dass die aktive Teilnahme an der Risikogesellschaft vom einzelnen Gesellschaftsmitglied die Bereitschaft abverlangt, ab und an mal das Hirn einzuschalten, bevor ein paar Tasten auf der Computertastatur gedrückt werden?
  • ... dass Menschen wie Sie willfährige Handlanger der wirklichen Verfassungsfeinde sind?

Das wissen Sie schon alles? Dann müssen Sie Ihren Job aber hassen. Ich meine ... sich einfach nur als Sprachrohr eine tendenziellen Berichterstattung missbraucht zu sehen - das muss ganz schön am Ego zwicken - oder?

* beispielhafte Aufzählung.


   


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2 Kommentare     4
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  1. Heimtückisch handelt, wer die auf Ahnungslosigkeit beruhende Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt.

    Sie sollten sich also schämen einen Journalisten so heimtückisch anzugehen. : =)

    Posted by RA Munzinger @ 10/10, 12:56 PM
  2. Eine ganz faszinierende Argumentation des Herrn Tomik: Weil Kriminelle etwas Verbotenes tun, muß dem Staat das Verbotene erlaubt sein.

    Ein wenig Beschäftigung mit den Wurzeln des Rechtsstaats während des Studiums hätte dem guten Mann sicher nicht geschadet.

    Posted by Michael Cunningham @ 10/10, 01:08 PM
  3. @ RA Munzinger: Ich schäme mich. Ein klein wenig. wink

    @ Michael Cunningham: Ich weiß auch nicht, worüber ich unglücklicher sein soll: Entweder über den Umstand, dass ich meine Vorurteile gegenüber Politwissenschaftlern im Allgemeinen bestätigt sehe oder über die Tatsache, dass die Qualität der Berichterstattung nunmehr auch in den “etablierten Medien” so ein grottiges Niveau erreicht hat.

    Posted by mascha @ 10/10, 01:24 PM
  4. Posted by RA J. Melchior @ 10/10, 03:27 PM
  5. Sehr guter und fachlich interessant zu lesender blog-Eintrag, jetzt müsste ihn nur noch der FAZ-Autor vorgelegt bekommen. wink

    Posted by .(JavaScript must be enabled to view this email address) @ 10/10, 06:00 PM
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